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Qualifizierungsoffensive, Erhöhung der Mindestpension bei langer Erwerbstätigkeit und Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation treten in Kraft

Bereits mit 1.1.2017 startete die Qualifizierungsoffensive des Sozialministeriums. Durch die Umsetzung der Ausbildungsgarantie bis zum Alter von 25 Jahren, der Wiedereinführung des Fachkräftestipendiums sowie zusätzlichen Plätzen in der Arbeitsplatznahen Qualifizierung werden insgesamt rund 30.000 Ausbildungsplätze in Österreich geschaffen. „Unser Qualifizierungspaket stellt sicher, dass jeder junge Mensch einen guten Ausbildungsplatz bekommt und ermöglicht darüber hinaus allen die sich am Arbeitsmarkt umorientieren möchten eine neue Ausbildung“, betont Sozialminister Alois Stöger. Neben den Änderungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, treten 2017 auch zahlreiche Neuerungen bei Pflege, Pensionen und im Konsumentenschutz in Kraft.

Bessere Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping

Das Sozialministerium wird 2017 die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping verstärken. Ermöglicht wird das durch ein neues Gesetz in dem alle Bestimmungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping zusammengeführt werden. Dadurch wird die Zusammenarbeit der Behörden in Ermittlungs- und Strafverfahren wesentlich verbessert. Verwaltungsstrafverfahren gegen ArbeitgeberInnen, die Arbeitskräfte grenzüberschreitend nach Österreich entsenden, können dadurch einfacher durchgeführt werden. Zudem wird die behördliche Lohnkontrolle durch die Einführung eines Kontrollplans und einer klaren Darstellung der Lohn- und Urlaubsansprüche nach Österreich entsandter Arbeitskräfte erleichtert.

1000 Euro Mindestpension bei langer Erwerbstätigkeit

Ab dem kommenden Jahr wird der Ausgleichszulagenrichtsatz für Personen mit langjähriger Erwerbstätigkeit erhöht. „Alle die mindestens 30 Jahre lang in die Pensionsversicherung eingezahlt haben, bekommen zukünftig mindestens 1.000 Euro Pension. Das ist ein wichtiger Schritt zur besseren Bekämpfung von Altersarmut in Österreich“, erklärt Stöger. Für Personen, die über das vorgeschriebene Pensionsalter hinaus arbeiten, wird der Pensionsversicherungsbeitrag reduziert. In der so genannten Bonusphase (bei Frauen zwischen 60 und 63, bei Männern zwischen 65 und 68 Jahren) übernimmt die Pensionsversicherung 50 Prozent des Dienstnehmer- und des Dienstgeberanteils. Die Gutschrift am Pensionskonto erfolgt dabei auf Basis der vollen Beitragsgrundlage.

Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation

Bei drohender Invalidität oder Berufsunfähigkeit haben ArbeitnehmerInnen ab 2017 einen Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation. „Mit dem Reha-Paket sorgen wir für mehr soziale Sicherheit bei schweren Erkrankungen und Unfällen“, so der Sozialminister, der dabei auch auf Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit verweist. Ab 1. Juli 2017 besteht die Möglichkeit, die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit zu vereinbaren, um den beruflichen Wiedereinstieg nach langer Krankheit zu erleichtern. Nach einem mindestens sechswöchigen Krankenstand kann die Arbeitszeitreduktion für bis zu sechs Monate vereinbart werden. Neben dem dann geltenden Kündigungsschutz haben ArbeitnehmerInnen auch einen Anspruch auf ein Wiedereingliederungsgeld aus den Mitteln der Krankenversicherung und sind pensionsrechtlich abgesichert.

Pflegesystem wird verbessert und finanziell abgesichert

In dieser Finanzausgleichsperiode, bis zum Jahr 2021, werden für den Bereich Pflege zusätzlich 1,9 Mrd. Euro aufgewendet. Der Pflegefonds wird ab 2018 jährlich um 4,5 Prozent valorisiert und somit im Jahr 2021 mit bereits 417 Mio. Euro im Jahr dotiert. „Das ist Umverteilung, die dort ankommt, wo sie ankommen soll, nämlich bei den Menschen, die Hilfe benötigen“, so Sozialminister Stöger. Besonders hebt Stöger auch die zusätzliche Bereitstellung von 18 Mio. Euro jährlich für Hospiz und Palliativdienste hervor, für den Sozialminister ein Beitrag zur Sicherung der Würde der Menschen im Alter.

Mit den Ländern wurden auch qualitative Weiterentwicklungen vereinbart. „Es geht um klare Regeln der Personalausstattung, wir haben Qualitätssicherungssysteme beschlossen, wir wollen vor allem die Pflege von Menschen mit Demenzerkrankungen verbessern und verstärkt pflegewissenschaftliche Aspekte berücksichtigen“, betont Stöger, der auch auf die Verlängerung der 15a-Vereinbarung mit den Ländern zur 24-Stunden-Betreuung hinweist.

Um die Möglichkeit für pflegende Angehörige von demenziell erkrankten oder minderjährigen PflegegeldbezieherInnen zu verbessern und im Fall der Verhinderung professionelle oder private Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen, werden die jährlichen Höchstzuwendungen für diese Personengruppen ab 1.Jänner 2017 um jeweils 300 € angehoben.

Recht auf ein Basiskonto und gratis Kontowechsel-Service

Das Verbraucherzahlungskontogesetz ist in zwei wichtigen Bereichen bereits Mitte September 2016 in Kraft getreten. Seither hat jeder Mensch in der EU ein Recht auf ein Basiskonto. Ein Konto, das alle grundlegenden Leistungen beinhalten muss, keinen Überziehungsrahmen bietet und maximal 80 Euro pro Jahr kosten darf. Für besonders schutzwürdige Personen, die durch Verordnung festgelegt sind, darf nur ein Entgelt von höchstens 40 Euro verlangt werden. Mit dem Gesetz kam auch die Vorgabe, dass jede Bank ein Kontowechsel-Service anbieten muss. Das heißt wenn jemand die Bank wechseln will, muss die neue Bank grundsätzlich alles gratis erledigen. Spätestens innerhalb von 13 Werktagen nach Beauftragung müssen alle bisherigen Daueraufträge und Lastschriften am neuen Konto eingerichtet und alle Betroffenen von der neuen Kontoverbindung informiert sein. Auch der Wechsel innerhalb der Bank, vom bisherigen Konto auf ein Basiskonto, muss ermöglicht werden.

Sämtliche Neuerungen im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums finden Sie auf der Homepage unter www.sozialministerium.at.

Rückfragen & Kontakt:

Sozialministerium

Christoph Ertl

Pressesprecher von Sozialminister Alois Stöger

+ 43 (0) 1 711 00 862294

christoph.ertl@sozialministerium.at

www.sozialministerium.at

facebook.com/sozialministerium

Quelle: APA Ots

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