IV-GS Neumayer: Wichtige Maßnahmen für Standort umgesetzt, u.a. durch Erhöhung der Forschungsprämie und gestärkte Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Die Erhöhung der Forschungsprämie auf 14 Prozent bezeichnet der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, als „einen wichtigen Meilenstein für den Forschungsstandort Österreich“. Diese war heute, Donnerstag, ebenso beschlossen worden wie zahlreiche andere wirtschaftsrelevante Gesetze. „Die Forschungsprämie ist ein wichtiger Arbeitsplatzmotor und ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von F&E-Investitionen in Österreich. Dabei bewirkt sie, dass insbesondere international tätige Unternehmen ihre F&E-Tätigkeiten in Österreich weiter ausbauen“, so Neumayer. Viele Länder hätten in den letzten Jahren die steuerlichen Bedingungen für F&E stark ausgeweitet und verbessert, um attraktive Rahmenbedingungen zu bieten. Umso wichtiger sei der Beschluss, die Forschungsprämie auf 14 Prozent ab 2018 zu erhöhen, um Österreichs Position deutlich und international sichtbar zu stärken. Als wichtigen Hebel zur Stärkung des heimischen Kapitalmarkts sieht Neumayer das beschlossene Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz, mit dem eine langjährige Forderung der Industrie umgesetzt wird. „Sinn und Zweck der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung ist insbesondere die Bildung bzw. Stärkung eines Kernaktionärs sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen und des Standortes“, erklärte Neumayer.
Reform des Börsegesetzes gut umgesetzt
„Ein insolvenzrechtliches Fiasko konnte zumindest teilweise abgewendet werden“, betonte Neumayer zum Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017. Um fehlenden Anreizmechanismen zur Rückzahlung von Schulden entgegenzuwirken, wurden nun bestimmte Schutzinstrumente im Gesetz verankert: etwa der Ausschluss der Privatinsolvenz bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners oder die wieder ermöglichte Einsicht in das Exekutionsregister für gewisse Berufsgruppen. Auch wird das Abschöpfungsverfahren nun auf fünf Jahre verkürzt. „Dieser Missbrauchsschutz ist sinnvoll, um sicherzustellen, dass wirklich nur der redliche Schuldner in den Genuss der schuldbefreienden Wirkung der Privatinsolvenz kommt. Ein großer Fehler bleibt jedoch der Entfall der Mindestquote“, fasst Neumayer zusammen. Positiv bewertet die Industrie zudem die grundlegende Reform des Börsegesetzes: „Die nun übersichtlichere gesetzliche Struktur des Börsegesetzes und die getroffene Regelung für ein gesetzliches Delisting mit qualifizierter Mehrheit sind sinnvolle Entscheidungen des Gesetzgebers“, so der IV-Generalsekretär. Vor dem Hintergrund der enormen Strafhöhen bei teilweise minimalen Vergehen seien außerdem die Einschränkung des Kumulationsprinzips und die Abschaffung eines Whistleblowing-Systems außerhalb der Finanzregulierung richtige Initiativen. Letzteres wurde nach langer Diskussion der deutschen Regelung und somit der europäischen Vorgabe angepasst.
Keine weiteren Besetzungsvorschriften für Unternehmensorgane
Die beschlossene Einführung der Frauenquote in Aufsichtsräten bezeichnet Neumayer als „annehmbaren Kompromiss“. Entscheidend sei allerdings, dass in die Besetzungsvorschriften für Unternehmensorgane wieder Ruhe einkehrt. „Die IV engagiert sich seit jeher für die Förderung von Frauen in wirtschaftlichen Schlüsselpositionen. Anstelle staatlich-zentralistischer Eingriffe in die Privatautonomie von Unternehmern plädiert die Industrie dafür, bei den Rahmenbedingungen, der Bewusstseinsbildung und der Weiterbildung anzusetzen, um das Potenzial von weiblichen Führungskräften auszuweiten. Ein weiterer Hebel wäre die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, so der IV-Generalsekretär. Zumindest habe der Gesetzgeber unter anderem festgehalten, dass Unternehmen die Quote erfüllen müssen, wenn sich der Aufsichtsrat aus mindestens sechs Kapitalvertretern zusammensetzt und unter der Belegschaft ein Frauenanteil von mindestens 20 Prozent besteht. „Mit diesen Feststellungen kann das Gesetz in der Praxis erst handhabbar werden, da damit berücksichtigt wird, dass der Frauenanteil in den verschiedenen Sektoren sehr unterschiedlich ist. Wichtig ist zudem die Klarstellung, dass bestehende Aufsichtsratsmandate nicht beendet werden müssen und keine zusätzlichen Geldstrafen bei Verstoß gegen das Gesetz anfallen.“
Kumulationsprinzip muss abgeschafft werden
Großes Unverständnis herrscht in der Industrie darüber, dass die Politik erneut keine Lösung für das jahrzehntelang kritisierte Kumulationsprinzip finden konnte. Das Aufsummieren von Strafen führt zu einem Multiplikator-Effekt, der sowohl für Bürger als auch Unternehmen immer wieder zu extremen Geldbußen führt. „Hier wurde eine große Chance vergeben. Der Unmut war bereits in den vergangenen Jahren sehr groß – das erneute Scheitern bei diesem wichtigen Thema ist ärgerlich“, so der IV-Generalsekretär zu dem fehlenden Tagesordnungspunkt. Ebenfalls kritisch gesehen wird, dass auch die Vergabenovelle auf Herbst verschoben wurde. „Obwohl sich Österreich hier bereits in Verzug befindet, da EU-Richtlinien umzusetzen wären, bleibt zu hoffen, dass sich durch die Vertagung noch der Raum für Verbesserungen am Entwurf ergibt“, so Neumayer
Systemänderung im Universitätsbereich weiter ausständig
Dass die Universitätsfinanzierung für die kommende Leistungsvereinbarungsperiode abgesichert wurde, sei ein wichtiges Signal für den Hochschulstandort Österreich. Als sehr bedauerlich bezeichnete der IV-Generalsekretär hingegen den fehlenden Willen zu einer echten und zukunftsorientierten Systemänderung im Universitätsbereich: „Nur durch die Koppelung an die Ausweitung der Zugangsbeschränkungen im Sinne einer Studienplatzfinanzierung können Studien- und Lehrbedingungen sowie Betreuungsrelationen nachhaltig verbessert werden.“ Ausdrücklich begrüßt werde von der Industrie der gestrige Beschluss des Bildungs-Autonomiepakets im Nationalrat, denn dieses bringe unter anderem bei der personellen und organisatorischen Autonomie Chancen für mehr Spielraum an den Standorten. Weitere Verbesserungen seien zudem die Lösung der Modellregionenfrage und das Quereinsteigermodell in der PägagogInnenbildung. Weiterhin kritisch sieht die IV die geplante Behördenstruktur, mit der die Schulen weiter in parteipolitischer Hand bleiben.
Quelle: APA Ots