Frauen sind bezüglich ihrer Altersversorgung wesentlich unsicherer als Männer. Außerdem beschäftigen sich deutlich weniger Arbeitnehmerinnen mit der Planung ihrer Rente als ihre männlichen Kollegen. Das ist eines der Ergebnisse einer repräsentativen Studie, die jetzt vom Beratungsunternehmen Aon Hewitt gemeinsam mit dem Statistikportal Statista durchgeführt wurde. Nur 57 Prozent der Frauen beschäftigen sich mit der Planung ihrer Rente oder haben diese schon abgeschlossen. Bei den Männern sind es immerhin 70 Prozent.
„Viele Frauen scheinen das Thema zu verdrängen“, erklärt dazu Fred Marchlewski, Geschäftsführer von Aon Hewitt. „Das ist aber auch dann grundfalsch, wenn durch Teilzeitarbeit der Verdienst relativ gering ist.“ Auch dann lohne es sich, über zusätzliche Absicherung zum Beispiel über betriebliche Altersversorgung nachzudenken. Arbeitgeber ruft er dazu auf, in diesem Bereich maßgeschneiderte Angebote zu machen. „Unsere Studie zeigt, dass die betriebliche Altersversorgung relativ gesehen immer noch großes Vertrauen genießt. Dies sollten Arbeitgeber nutzen, um qualifizierte Arbeitnehmerinnen an sich zu binden.“
Insgesamt stehen Frauen den verschiedenen Formen der Alterssicherung noch kritischer gegenüber als Männer. So halten nur rund 20 Prozent von ihnen die gesetzliche Rente für sicher, bei den Männern sind es über 30 Prozent. Die betriebliche Rente sehen 32 Prozent der Frauen als sicher an, bei den Männern sind es 42 Prozent. Nur die Sicherheit der privaten Vorsorge wird mit jeweils weit über 40 Prozent von beiden Geschlechtern ungefähr gleich eingeschätzt.
Unterschiede zeigen sich wieder bei der Bereitschaft, Risiken zugunsten höherer Renten einzugehen. Nur jede fünfte Arbeitnehmerin (20,3 Prozent) ist bereit, deswegen auf Garantien zu verzichten. Bei den Männern sind es 29,8 Prozent. Hier wird also bei beiden Geschlechtern noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten sein.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz können zukünftig Tarifvertragsparteien eine sogenannte reine Beitragszusage einführen, bei der Garantien ausdrücklich verboten sind. Durch geeignete Modelle können dabei extreme Schwankungen des Kapitalmarktes ausgeglichen werden. So wird es nach den Berechnungen von Aon Hewitt sehr unwahrscheinlich, dass es zu Kürzungen bei Betriebsrenten kommt. „Hier sind beide Tarifvertragsparteien gefordert, das für alle vorteilhaftere Modell der Zielrente populär zu machen,“ stellt Marchlewski fest.
Quelle: Presseportal.de