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All-In-Vertrag brachte viel Arbeit, aber zu wenig Lohn

„Gut verhandelt“, dachte zuerst ein Arbeitnehmer, der mit einer Baufirma für seine Tätigkeit als Polier einen Monatslohn von 2.500 Euro netto ausverhandelt hat. Allerdings meinte die Firma ihm mit diesen 2.500 Euro per All-In-Vertrag auch 20 Überstunden abzugelten. Und so kam der Arbeitnehmer doch zum Gehaltscheck in die Rechtsberatung der AK. Eine Vergleichsrechnung mit der richtigen Einstufung nach dem Kollektivvertrag ergab, dass im ausverhandelten Nettolohn lediglich acht Überstunden im Monat abgegolten waren. Viel zu wenige, denn der Arbeitnehmer hat in den Vormonaten nachweislich immer rund 200 Stunden gearbeitet. Unter Berücksichtigung des für die Überstunden vorgesehenen Entgeltanteils und einiger weiterer nicht bezahlter Ansprüche ergab dies eine Klagsforderung von knapp 10.000 Euro. Der Arbeitnehmer darf sich freuen, das Arbeits- und Sozialgericht hat ihm diesen Betrag zu Gänze zugesprochen.

Tipps für ArbeitnehmerInnen:

+ Vergleichsrechnung bei All-In-Verträgen: ArbeitnehmerInnen können bei AK oder Gewerkschaft durch eine Vergleichsrechnung mit dem Kollektivvertrag feststellen lassen, ob ihre Überstunden mit dem All-In-Entgelt überhaupt abgedeckt sind. Auf Druck der Gewerkschaften und der AK gilt für Arbeitsverträge, die ab dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden: Wird der Grundlohn bzw. das Grundgehalt nicht betragsmäßig im Dienstzettel/Arbeitsvertrag angegeben, sondern lediglich ein Gesamtbezug, der auch andere Entgeltbestandteile wie etwa Mehr- oder Überstundenstunden-Entgelt umfasst, dann hat der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin Anspruch auf den Grundlohn oder das Grundgehalt einschließlich der branchen- und ortsüblichen Überzahlungen wie ihn vergleichbare ArbeitnehmerInnen erhalten („Ist-Grundgehalt“/“Ist-Grundlohn“).

+ AK Arbeitszeitkalender oder Arbeitszeitspeicher-App: Wichtig dabei ist, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu erfassen. Handschriftlich im AK Arbeitszeitkalender (Bestell-Service für Wien: 01 501 65 1401) oder mit der praktischen AK App für Android und iPhone unter www.ak-zeitspeicher.at.

AK Forderung: Doppeltes Entgelt bei vorsätzlicher Nichtbezahlung von Überstunden

„Jetzt muss ein Arbeitgeber, wenn er erwischt wird, nur nachzahlen, was er sowieso schuldet. Die Verzinsung ist zwar saftig, aber ArbeitnehmerInnen sind doch keine Kreditinstitute! ArbeitnehmerInnen haben eine ordentliche Kompensation verdient, wenn ihnen Überstundenentgelte vorsätzlich vorenthalten werden. Arbeitgeber sollten in solchen Fällen daher doppeltes Entgelt leisten“, so Hans Trenner, AK Bereichsleiter Arbeitsrechtliche Beratung, Rechtsschutz und Insolvenz.

Die AK bringt mehr als sie kostet

Für jeden Euro Mitgliedsbeitrag holen die Arbeiterkammern mehr als einen Euro in Geld für ihre Mitglieder heraus. Insgesamt haben die Arbeiterkammern 532 Millionen Euro bundesweit für ihre Mitglieder herausgeholt – vor Gericht, bei Behörden, vom Arbeitgeber direkt: 220 Millionen Euro bei Sozialgerichtsverfahren, 189 Millionen Euro im Insolvenzrecht, 73 Millionen Euro im Arbeitsrecht, 40 Millionen Euro Steuern und 10 Millionen Euro im Konsumentenschutz.

Mit der Kraft von mehr als drei Millionen

Erreicht wird diese Schlagkraft mit der Kraft von mehr als drei Millionen AK Mitgliedern in Österreich bzw. fast einer Million Mitgliedern alleine in Wien. „Wer an der Umlage oder gesetzlichen Mitgliedschaft rührt, will einfach nur die ArbeitnehmerInnen schwächen“, sagt AK Präsident Rudi Kaske.

Quelle: APA Ots

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