„Mitmach“-Labors sollen Innovationen erleichtern und neue Zielgruppen gewinnen
Neue Ideen testen, Prototypen bauen, Innovationen gemeinsam entwickeln: Das ist das Ziel der neuen Innovationswerkstätten, deren Errichtung jetzt mit einem neuen Programm des Wirtschaftsministeriums gefördert wird. „Wir stellen drei Millionen Euro in der ersten Ausschreibung zur Verfügung. Damit erleichtern wir kleinen und mittleren Unternehmen und Unternehmensgründern den Zugang zu modernen Geräten. Zusätzlich wollen wir neue Zielgruppen für die Entwicklung von Innovationen gewinnen, darunter Gewerbetreibende, Schulen oder Vereine“, sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.
Innovationswerkstätten sind offene Werkstätten, die sowohl über eine Ausstattung an modernen Geräten verfügen, aber auch als Raum für Kommunikation, Weiterbildung und gemeinsame Projekte dienen. Diese „Mitmach“-Labors („Maker-Spaces“) stellen einen Gerätepark (zum Beispiel für Holz-, Metall- oder Steinbearbeitung) sowie spezialisierte Labors (zum Beispiel für Elektronik, Computer oder 3D-Druck) zur Verfügung. „Innovationswerkstätten sollen nicht nur eine Infrastruktur bieten, sondern auch einen Raum für die Entwicklung neuer Ideen, Projekte und Innovationsschwerpunkte, die direkt von den Nutzern eingebracht werden. Sie sollen neue Nutzergruppen mobilisieren und unterschiedliche Akteure vernetzten“, betont Staatssekretär Harald Mahrer.
Innovationswerkstätten sollen einen maßgeblichen Beitrag zur technischen Forschungs- und Innovationsinfrastruktur einer Region leisten um den dortigen Wirtschaftsstandort zu stärken. Sie können Geräte zur Verfügung stellen, die sich (kleine) Unternehmen oder nicht-kommerzielle Organisationen alleine nicht leisten können oder wollen (beispielsweise wegen zu geringer Auslastung). Sie bieten auch einen Raum für die Weiterbildung von Mitarbeitern in Bezug auf neue Technologien.
Vorschläge für Innovationswerkstätten können bis 30. März 2017 eingereicht werden, die maximale Förderung beträgt je Innovationswerkstatt eine Million Euro für fünf Jahre. Bis zur Hälfte der Kosten kann durch die Förderung abgedeckt werden. Die Ausschreibung wird von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG durchgeführt. „Betreiber von Innovationswerkstätten können Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen sein“, erläutern die FFG-Geschäftsführer Henrietta Egerth und Klaus Pseiner. Die ersten Innovationswerkstätten könnten im Sommer 2017 starten. Grundlage für die Innovationswerkstätten ist die „Open Innovation Strategie“ der Bundesregierung.
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Quelle: APA Ots