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Lohnnebenkosten-Entlastung für die ersten drei Mitarbeiter – Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro bis 2019 für bis zu 1.500 Start Up’s

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, Infrastrukturminister Jörg Leichtfried und Staatssekretär Harald Mahrer starten mit 1. Jänner 2017 die nächste gemeinsame Initiative aus dem Start-up-Paket der Bundesregierung. Die Lohnnebenkosten der ersten drei Angestellten werden ab Jahresbeginn 2017 über drei Jahre mit insgesamt 100 Millionen Euro gefördert. Wirtschaftsministerium und Technologieministerium steuern jeweils die Hälfte der Mittel bei.

„Wir wollen innovative Start-Ups gerade in der schwierigen Startphase entlasten. Mit der Förderung der Lohnnebenkosten erleichtern wir das Anstellen der ersten Mitarbeiter und unterstützen das Wachstum des Unternehmens. Das ist ein wichtiger Schritt“, sagt Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. „Zusätzlich kommt es 2017 und 2018 zu einer weiteren Absenkung der Lohnnebenkosten für alle Unternehmen, indem die FLAF-Beiträge spürbar gesenkt werden.“

„Start-ups haben das Potenzial, überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze zu schaffen. Mit unserer Förderung unterstützen wir sie genau dann, wenn sie es am dringendsten brauchen, nämlich in der ersten Wachstumsphase, und setzen einen gezielten Impuls für den Arbeitsmarkt“, so Infrastrukturminister Jörg Leichtfried.

„Mein Ziel ist es Österreich zu einem führenden Innovations- und Gründerland machen. Die neue Lohnnebenkostenförderung ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Wir müssen das Wachstum von innovativen Start-ups in der schwierigen Aufbauphase erleichtern, und auch Beschäftigungsimpulse in neu gegründeten Unternehmen setzen um den Gründergedanken zu stärken“, erklärt Staatssekretär Harald Mahrer.

Gesamtvolumen von 100 Mio. Euro bis 2019

Die Förderbank Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) führt das Lohnnebenkosten-Förderprogramm im Auftrag der beiden Ministerien durch. Einmal pro Jahr werden dabei die nachweislich bezahlten Dienstgeberbeiträge gefördert. Bis zu 1.500 Start-ups profitieren von der Unterstützung, die jeweils bis zu maximal 125.000 Euro betragen kann. Jährlich werden damit rund 3.000 Arbeitsplätze geschaffen. Um Schwelleneffekte zu vermeiden, also dass die jungen Unternehmen nach Ablauf von drei Jahren von plötzlichen Ausgaben überrascht werden, schmilzt die Förderung jährlich um ein Drittel ab. Im ersten Jahr werden die Lohnnebenkosten vollständig gefördert, im zweiten Jahr zu zwei Drittel und im dritten Jahr mit einem Drittel.

Anträge ab 1. Jänner möglich

Die Maßnahme des Start-up-Paktes richtet sich an innovative, wachstumsstarke und maximal fünf Jahre alte Start-ups mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich. Ob Unternehmen den genauen Förderkriterien entsprechen, können sie über den aws Start-up PreCheck ermitteln. Sie erhalten in dieses Selbsttest unmittelbar eine Rückmeldung über die Förderwahrscheinlichkeit. Das wichtigste Kriterium ist das Beschäftigungswachstum: Start-ups mit mehr als 10 Beschäftigten müssen in den drei Jahren ab Antragstellung ein Beschäftigungswachstum von jährlich 10% erreichen, Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten fünf neue Arbeitsplätze schaffen.

Mit dem aws Lohnnebenkostenkalkulator besteht zudem bereits vorab die Möglichkeit, den Förderungsablauf und die maximale Zuschusshöhe auszurechnen. Anträge können ab 1.1.2017 direkt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) gestellt werden.

SERVICE:

Weitere Informationen zum Förderprogramm ab 01.01.2017 unter www.aws.at/lnk

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Sonja Horner

Pressesprecherin des Staatssekretärs Dr. Harald Mahrer

+43 664 856 84 30 +43 (0)1 711 00-80 802691

sonja.horner@bmwfw.gv.at

www.bmwfw.gv.at

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Sophie Lampl

Pressesprecherin des Bundesministers Mag. Jörg Leichtfried

Tel. Büro: +43 (0)1 711 6265-8014

sophie.lampl@bmvit.gv.at

www.bmvit.gv.at

Quelle: APA Ots

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