Wer Beiträge zahlt, soll nicht um sein Geld umfallen – Doch Missbrauch soll schwieriger werden
Nur einen Tag in Österreich arbeiten, doch dafür gleich Arbeitslosengeld kassieren: Dem will die EU einen Riegel vorschieben. In Zukunft müssen Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten mindestens drei Monate lang im Inland arbeiten, um in Österreich Ansprüche zu erwerben, so der Vorschlag für fairere Sozialsysteme in der EU, den die Europäische Kommission am Dienstag vorgelegt hat. Außerdem sollen die staatlichen Behörden besser kontrollieren, um Missbrauch zu verhindern.
„Fairness heißt in Europa: Niemand darf um seine Rechte umfallen, die er durch seine Arbeit und seine Sozialbeiträge erworben hat – egal ob er Inländer ist oder Ausländer. Zugleich darf aber auch niemand die Sozialsysteme ausnutzen“, so Jörg Wojahn, der Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich. „Eine künstliche Neiddebatte, bei der heimische und ausländische Arbeitnehmer bewusst gegeneinander ausgespielt werden, bringt weder Österreich noch Europa etwas“.
Eine Sozialleistung soll dort bezogen werden, wo in das entsprechende soziale Vorsorgesystem eingezahlt wurde: so das Prinzip, das die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag, die Koordinierung der europäischen Sozialsysteme zu aktualisieren, verfolgt. Beispiel: Nach zwölfmonatiger Beschäftigung und Einzahlung in das Arbeitslosenversicherungssystem wäre künftig jene Arbeitslosenversicherung für etwaige Zahlungen zuständig, in die eingezahlt wurde. So wird ein Österreicher, der hierzulande wohnt und in Deutschland arbeitet, seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland geltend machen müssen.
Zugleich soll niemand sich in ein anderes System einschmuggeln können: Nach jetziger Regel könnte ein Beschäftigter theoretisch schon nach einem Tag Arbeit österreichische Arbeitslose beziehen, wenn er zuvor lang genug in einemanderen EU-Staat Ansprüche erworben hat. Dem wird ein Riegel vorgeschoben, indem ein Mindestarbeitsverhältnis von drei Monaten verlangt wird.
Da immer mehr Branchen – auch in Österreich – über einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften klagen, will die EU-Kommission es außerdem Arbeitssuchenden europaweit leichter machen, freie Stellen zu finden. Bisher durften sie sich nur maximal drei Monate lang ins Ausland auf Jobsuche begeben, ohne ihr heimisches Arbeitslosengeld zu verlieren – künftig sollen es sechs sein. Allerdings müssen die Behörden des Gastlandes künftig auch viel strenger als bisher prüfen, ob tatsächlich ernsthaft Arbeit gesucht wird: Sie müssen dann monatlich gegenüber dem zahlenden Staat Rechenschaft ablegen. Anderenfalls droht Zahlungseinstellung.
Die kolportierten fiktiven Zahlen von Zusatzkosten über227 Millionen Euro für Österreich erweisen sich bei genauerem Hinsehen als wenig fundiert, weil wichtige Verbesserungen der neuen Regeln außer Acht gelassen wurden. Den Kosten wurden nämlich offenbar nicht die erheblichen künftigen Ersparnisse gegenübergestellt. Die EU-Kommission rechnet unterm Strich mit maximal 17 Millionen Euro Mehrkosten für Österreich.
1. Künftig könnte Österreich viel leichter als bisher Zahlungen einstellen, wenn Arbeitslosenbezieher, die sich im Ausland befinden, die österreichischen Voraussetzungen für den Bezug nicht erfüllen. Denn dies wird strenger kontrolliert werden.
2. Für Österreicher, die im Ausland beschäftigt waren, werden die Arbeitslosenversicherungen des jeweiligen Aufenthaltslandes die Kosten übernehmen müssen. Das gilt nicht nur für Deutschland – sondern auch für die Schweiz. Damit geht eine Ersparnis für die österreichische Arbeitslosenversicherung einher.
3. Heute muss Österreich dem Land, in dem sich ein Bezieher von Arbeitslosengeld aufhält, der zuvor in Österreich gearbeitet und in das österreichische System eingezahlt hat, bis zu fünf Monate der bezahlten Beiträge ausbezahlen. Dieses System der Übertragung von Beiträgen wird abgeschafft. Diese Beträge – die künftig nicht mehr anfallen – müssen abgezogen werden.
4. Alle, die in Zukunft weniger als 12 Monate in Österreich arbeiten und in das Arbeitslosenversicherungssystem einzahlen, erhalten keine Zahlungen, und auch Österreich wird wie bisher keine Rückerstattungen vornehmen müssen (siehe oben).
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Quelle: APA Ots