Die Weiterbildung kann für unterschiedliche Zwecke in Betracht gezogen werden. Sie kann dabei helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten, die Chancen auf eine Gehaltserhöhung verbessern oder beim beruflichen Aufstieg weiterhelfen und die Chancen bei Bewerbungen ins rechte Licht rücken.
Oft sind es die Arbeitnehmer, die sich selbst um eine Weiterbildung kümmern und kommen mittels Eigeninitiative für das Finanzielle auf. Das muss aber nicht sein. Auch so mancher Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeitern Weiterbildungen an. Manche Arbeitnehmer werden für diese freigestellt oder Sie bekommen sie vom Arbeitgeber finanziert. Schließlich profitiert auch der Arbeitgeber davon, wenn sich die Angestellten weiterbilden. Das Unternehmen kann so nur gewinnen.
Die Förderung
Unter anderem bietet der Bund Förderungen an und auf diese können Sie zurückgreifen, wenn Sie Arbeitnehmer sind, Selbstständiger, Arbeitsloser oder Berufsrückkehrer. Sie sollten jedoch sämtliche Angebote miteinander vergleichen. Wie es auch bei vielen anderen Angeboten der Fall ist, wie bei den beliebten Online Casino-Spielen, kann sich ein Vergleich rentieren. Betrachte man den Online Casino Vergleich von MrCasinova.com wird einem auffallen, welche spannenden Angebote es gibt. Sie müssen selber aktiv werden, auch wenn Sie eine Förderung bekommen möchten. Zudem ist die Förderung an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Sie haben die Möglichkeit einen Zuschuss für die Kurskosten zu beantragen oder Sie können auch eine Bewerbung für ein Studienprogramm ausfüllen.
Das Aufstiegs-BaföG
Mit dem Aufstiegs-BaföG ist das ehemalige Meister-BaföG gemeint. Möchten Sie Techniker, Meister oder Betriebswirt werden, ist dieses BaföG eine gute Möglichkeit. Diese Förderung ist für mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse möglich. Beim Antrag auf Arbeitslosengeld II, können Sie, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden, dieses ebenfalls beantragen. Studenten mit einem Bachelor-Abschluss, Abiturienten und Studienabbrecher haben ebenfalls ein Anrecht auf diese Förderung. Dieses wird als zinsgünstiges Darlehen gezahlt, wozu es noch einen Zuschuss gibt. Diesen müssen Sie später auch nicht zurückzahlen. Diese Förderung erhalten Sie nur für Weiterbildungen, deren Abschluss höher ist, als der Berufsabschluss sowie die Facharbeiterprüfung, Gesellenprüfung und Gehilfenprüfung. Möchten Sie diese Förderung bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben. Über mindestens 400 Unterrichtsstunden muss die angestrebte Weiterbildung verfügen. Sie können diese in Vollzeit oder auch in Teilzeit absolvieren.
Aufstiegsstipendium
Sind Sie Fachkraft, haben Sie die Möglichkeit, des Aufstiegsstipendiums. Dazu müssen Sie vorweisen, dass Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen sowie zwei Jahre Berufserfahrung mitbringen. Des Weiteren sollten Sie weitere Leistungen vorlegen können. Es reicht dazu eine gute Abschlussnote, die Sie in der Ausbildung bekommen haben. Insbesondere berufliche Talente werden gefördert. Dieses Studium können Sie in Vollzeit oder in Teilzeit absolvieren oder auch begleitend zu Ihrem Beruf. Wie hoch die Förderung ist, hängt davon ab, für welchen Studiengang Sie sich entschieden haben. Dieses Studium ist für Berufstätige, welche den Wunsch haben, das erste Mal zu studieren.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein soll besonders den Arbeitslosen, den Beschäftigten und den Rückkehrern in den Beruf helfen. Ob Sie die Voraussetzungen für den Bildungsgutschein erfüllen, hängt von der Beurteilung Ihrer Situation ab, die die Bundesagentur für Arbeit vornimmt. Eine Förderung bekommen Sie, wenn ersichtlich ist, dass diese Weiterbildung nötig ist, damit Sie im Job bessere Chancen haben. Das sind insbesondere jene beruflichen Weiterbildungen, welche Ihnen helfen, dass Sie nicht arbeitslos werden oder bleiben und Ihre Chancen für einen Job sich verbessern oder Sie den Wunsch haben eine Berufsausbildung abzuschließen. Erhalten Sie eine Bewilligung, bekommen Sie einen Gutschein. Auf diesem sind das Bildungsziel, die Gültigkeitsdauer und der Inhalt der Weiterbildung angegeben. Der Bildungsgutschein dient nicht nur der Förderung des Kurses, sondern darin beinhaltet sind auch die Unterbringung, die Fahrt zum Ort der Weiterbildung und die Kosten für die Verpflegung.
Prämiengutschein
Der Prämiengutschein ist ein Bestandteil vom Programm der Bildungsprämie. Sie ist geeignet für Schulungen, die nicht im Betrieb stattfinden. Damit wird ein Teilbetrag der Weiterbildungskosten abgedeckt. Dieser kann nur einmal im Jahr beantragt werden. Er ist geeignet für Selbstständige und Arbeitnehmer, dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt. Die Förderung gilt auch für Personen, die sich im Mutterschutz befinden sowie in Elternzeit oder Pflegezeit.
Qualifizierungschancengesetz/WeGebAU
Zahlreiche Unternehmen, Berufe und Branchen stehen aktuell großen Herausforderungen gegenüber. Das Zeitalter der Digitalisierung ist da. Es soll keinen Stillstand mehr geben. Dieses Gesetz dient dazu, den neuen Herausforderungen gerecht zu werden. Es ist eine Erweiterung, beziehungsweise Ergänzung der WeGebAU. Sie greift bei der Weiterbildung von Personen, die weniger qualifiziert sind sowie ältere Beschäftigte in einem Unternehmen. Wie hoch die Förderung ist, ist abhängig davon, wie groß das Unternehmen ist.
Anders, als bei einigen anderen Förderungen, beantragt diese Weiterbildung nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber. Erhältlich sind dafür Bildungsgutscheine, welche Sie bei den entsprechenden Bildungsträgern einlösen können. Fällt Ihr Lohn für die Zeit weg, kann dieser erstattet werden. Zu den eben genannten Förderungen gibt es zudem noch das Weiterbildungsstipendium und den Spargutschein. Manche Bundesländer bieten auch einen Weiterbildungscheck an.
Je nach Land sind die Voraussetzungen unterschiedlich. Normalerweise gibt es eine Förderung für berufliche Weiterbildungen. Es gibt Weiterbildungen, mit und ohne einen speziellen Abschluss. Die Bildungsschecks sind vorwiegend für Menschen, die erwerbstätig sind, welche sich aufgrund der Fähigkeiten, die Sie haben, auf veränderte Umstände einstellen müssen. Ebenso für diejenigen, die an ihren beruflichen Kenntnissen arbeiten möchten. Förderberechtigt sind normalerweise Beschäftige, die sozialversicherungspflichtig sind, Kleinunternehmer, Freiberufler, Auszubildende und Berufsrückkehrer. Manche Bundesländer bieten auch Förderungen für ältere Personen an, für Personen, deren Einkommen gering ist, Personen, die keinen Schulabschluss oder Berufsabschluss haben, für Beschäftige von Kleinbetrieben und Mittelbetrieben sowie denen mit Migrationshintergrund.
Autor: Redaktion