Viele Arbeitnehmer sind unzufrieden mit dem einmal erlernten Beruf und möchten sich neu orientieren. Oftmals sind es jedoch die Erfordernisse des Arbeitsmarktes, die einen zwingen, sich umzuorientieren. Welche Möglichkeiten gibt es da?
Worum handelt es sich bei einer Umschulung?
Wer in seinem erlernten Beruf keine Anstellung mehr findet, wer krankheitsbedingt sich nach einer neuen Arbeit umsehen muss oder wer nach langer Berufspause wieder in den Job einsteigen möchte, für den ist eine Umschulung sinnvoll. Oft ist es die einzige Möglichkeit, wieder im Erwerbsleben Fuß zu fassen. Wie sind die Bedingungen dafür, unter welchen Voraussetzungen kann sie stattfinden? Gibt es staatliche Finanzierungsmöglichkeiten?
Zunächst einmal sollte man sich darüber im Klaren sein, was eine Umschulung überhaupt ist. Kurz gesagt ist es eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung. Das trifft den Kern aber nicht genau, denn eine betriebliche Weiterbildung ist es im Grunde nicht, denn man lernt oftmals etwas ganz Neues, was mit dem zuvor gelernten Beruf nichts bis wenig zu tun hat. Eine Umschulung kann eine Weiterbildung im zuvor ausgeübten Beruf bedeuten, es kann aber auch etwas gänzlich anderes sein. Deshalb dauert eine Umschulung in der Regel zwischen 9 Monaten bis zu 2 Jahren, je nach Bildungsstand und beruflichen Vorkenntnissen. Wie in jeder anderen Ausbildung auch, durchläuft der Umschüler dabei das duale System zwischen praktischer Ausbildung und theoretischem Unterricht an einer Berufsschule.
Er ist damit quasi dem Ausbildungsanfänger gleichgestellt. Wobei eine Umschulung nie länger als 2 Jahre dauert, denn es wird davon ausgegangen, dass der Umschüler ein profundes Allgemein- und Basiswissen sowie Berufs- und Lebenserfahrung quasi ‚mitbringt‘. Es gibt jedoch auch Umschulungen, bei denen überwiegend nur Unterricht stattfindet und das Betriebliche lediglich durch Praktika ergänzt wird, sowie private Anbieter und Bildungsinstitute. Hierbei wird jedoch keine Ausbildungsvergütung gezahlt und private Schulen verlangen oftmals noch Schulgeld für die Ausbildung. Erster Anlaufpunkt für alle Informationen rund um das Thema Umschulungen und Finanzierungsmöglichkeiten ist in Deutschland die Bundesagentur für Arbeit mit ihren örtlichen Arbeitsagenturen. In Österreich ist es der Arbeitsmarktservice (AMS), der in etwa dieselben Funktionen ausübt, wie in Deutschland die Arbeitsagenturen und Jobcenter.
Des Weiteren wird zwischen Gruppen- und Einzelumschulungen unterschieden. Es werden ganze Gruppen für bestimmte Arbeitsmärkte umgeschult, aber auch Einzelne individuell qualifiziert. Sonderfälle sind Krankenpfleger, die erst nach dem Praktikum eine theoretische Ausbildung erhalten oder Arbeitnehmer, die neben Ihrer Arbeit noch die Schulbank drücken.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Umschulung vorliegen?
Die Gründe und Voraussetzungen für eine Umschulung sind sowohl in Österreich als auch in Deutschland in etwa dieselben. Meist handelt es sich um persönliche Gründe (Krankheit) oder die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Wer in seinem einmal erlernten Beruf keine Arbeit mehr findet, weil es diesen Beruf nicht mehr gibt (z. B. Setzer) oder wer aufgrund massiver psychischer als auch physischer Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat einen Anspruch auf eine Umschulung, die staatlich gefördert wird. In Österreich haben sogar alle Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, einen Rechtsanspruch auf eine Umschulung.
Voraussetzungen für eine Umschulung sind:
– Mindestalter 18 Jahre.
– Eine Erstausbildung (ob abgeschlossen oder nicht, spielt keine Rolle).
– Der gewählte Umschulungsberuf muss den Einstieg in den Arbeitsmarkt sichern. Es soll nicht am Bedarf vorbei umgeschult werden.
– Durch den Beruf ist eine Krankheit aufgetreten, so dass er nicht mehr weiter ausgeübt werden kann.
– Wegen einer längeren Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Zeiten der Kindererziehung findet der Arbeitnehmer keine Anstellung mehr in seinem Beruf.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Das ist immer eine der wichtigsten Fragen rund um das Thema Umschulung. Es gibt viele Anbieter von Umschulungsmaßnahmen, ob betrieblich, überbetrieblich (private Bildungsträger), Anbieter eines Fernstudiums, Berufsfachschulen oder Umschulung im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen (Reha), die durch ein „Berufsförderungswerk“ (BFW) oder bei einer sonstigen Rehabilitationseinrichtung stattfinden. In Österreich wird zum Beispiel meist generell von einer „beruflichen Rehabilitation“ gesprochen, statt von einer Umschulung.
Im Gegensatz zu Deutschland, wo überwiegend die Agentur für Arbeit Umschulungen finanziert, werden Umschulungen in Österreich größtenteils von der Unfall-, der Berufsunfähigkeits- oder der Pensionsversicherung gezahlt. In Deutschland erhalten ältere Arbeitnehmer hingegen eher eine Frührente, denn eine Umschulung. Aber auch die LVA finanziert Umschulungen. Hier sollte gezielt nachgefragt und nachgehakt werden.
Die Arbeitsagentur übernimmt in Deutschland, nach Bewilligung der Umschulung, sämtliche Kosten. Die Jobcenter stufen Umschüler für die Zeit der Ausbildung von ALG-II auf ALG-I hoch.
Autor: Redaktion