Gründung einer GmbH – Wann sinnvoll, wann zu teuer

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste Rechtsform für Firmen in Deutschland. Da fragen sich natürlich viele angehende Gründer und Unternehmer, ob es sinnvoll ist, selbst eine GmbH zu eröffnen. Zunächst besprechen wir hier die Eigenschaften und Besonderheiten dieser Rechtsform. Im Anschluss erläutern wir, wann ihre Gründung sinnvoll ist und letztendlich nennen wir noch mögliche Alternativen.

Die GmbH – Was macht sie aus?

Keine andere Rechtsform ist so vielen Betrieben und Personenkreisen zugänglich. Aufgrund ihres rechtlichen Status als juristische Person hat eine GmbH dieselben Rechte, Pflichten und Möglichkeiten wir eine natürliche Person. Deshalb kann man eine GmbH auch für nahezu jeden Zweck gründen. Egal ob man Brot backen, Autos verkaufen, Software entwickeln oder Kunden beraten möchte, eine GmbH kann all das leisten. Der offensichtlichste Grund, warum diese Rechtsform oft gewählt wird, steckt bereits im Namen: Die beschränkte Haftung. Eine GmbH haftet lediglich mit ihrem eigenen Kapital, die Gesellschafter und deren privates Vermögen sind nicht betroffen. Ein Beispiel:

Ein Unternehmer betreibt ein Portal, auf dem sich Kunden einloggen können. Er hat allerdings neue Sicherheitsrichtlinien der EU und der DSGVO nicht umgesetzt, weswegen ihn mehrere Kunden verklagen. Der Unternehmer wird verurteil und muss die Gerichtskosten und Strafen in sechsstelliger Höhe zahlen. Hat er das Geld nicht, kann auch privates Eigentum (Haus, Auto,…) gepfändet werden, um die Schuld zu begleichen.
Hat der Unternehmer im selben Fall eine GmbH gegründet, wird diese nun an seiner Stelle verklagt. Meistens verfügt eine GmbH über 25.000€ Stammkapital und Vermögenswerte in Form eines Fuhrparks oder, bei einer Website wahrscheinlicher, in Form von Servern. Die GmbH wird verurteilt und muss die Strafe in sechsstelliger Höhe zahlen. Hier kann auch Vermögen gepfändet werden, aber nur aus dem Eigentum der GmbH. Kann die GmbH die Strafe nicht zahlen, ist sie insolvent. Privatvermögen, -haus und -hof des Gründers sind in jedem Fall sicher.

Dieses Beispiel ist stark vereinfacht. Natürlich kann es sein, dass auch der Geschäftsführer einer GmbH haften muss, wenn er gegen die Sorgfaltspflicht verstößt oder dass der Unternehmer ohne GmbH nicht haften muss, wenn er entsprechende Verträge vorweisen kann. Dennoch zeigt dieses Beispiel genau den Reiz, den eine GmbH für Gründer und Gesellschafter hat: Die rechtssichere Trennung von Firmen- und Privatvermögen. Diese Trennung kann steuerliche Vorteile bieten, sie kann allerdings auch zur Falle werden.

Die größte Stärke als Problem

Genau diese verbindliche Vermögenstrennung ist es, die vielen Gesellschaftern zum Verhängnis wird. Nimmt man sich etwas aus der Betriebskasse, ist darauf Kapitalertragssteuer (25%) zu zahlen. Auch wenn es nur entnommen wurde, um schnell Mittagessen zu kaufen, hat sonst bereits Steuerhinterziehung stattgefunden. Gerade wenn sich bei einer jungen Firma erstmals hohe Summen auf den Konten häufen, werden einige Gründer schwach und reden sich ein, dass „die paar Euro“ schon keinem auffallen werden. Doch genau das wird passieren und zwar bei der jährlichen Bilanzierung des Betriebs. Ein weiterer Nachteil ist allerdings bereits die Gründung. Um eine GmbH gründen zu können, muss man neben den Kosten für Notar (Eintragung ins Handelsregister, Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages) und Anwalt (Ausarbeiten und Aufsetzen des Gesellschaftervertrages, Beratung) 25.000€ Stammkapital einzahlen. Mindestens 12.500€ sind davon bei Gründung sofort zu zahlen, die zweite Hälfte darf nachträglich eingezahlt oder erwirtschaftet werden. Solange die GmbH aber nicht mindestens 25.000€ Stammkapital vorweisen kann, haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen, bis 25.000€ erreicht sind.

Die Pflichten als GmbH

Eine GmbH ist sowohl dem GmbHG (Gesetz Gesellschaften mit beschränkter Haftung betreffend) als auch dem HGB (Handelsgesetzbuch) unterworfen. Sie ist verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung und Bilanz anzufertigen und beim Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Kommt sie diesen Pflichten nicht nach, drohen hohe Geldstrafen. Die Bilanz muss dabei den Grundsätzen an die ordnungsgemäße Buchführung genügen, weshalb fast immer Steuerberater und/oder Bilanzbuchhalter dafür hinzugezogen werden müssen. Diese sind oft nicht billig: Der Monatssatz eines Steuerberaters für eine kleine GmbH (=Umsatz unter 10.000€ im Jahr) beträgt etwa 200€.

Ist eine GmbH sinnvoll?

Das kommt auf das eigene Vorhaben und den Unternehmenszweck an. Wer sich für einen kleinen Nebenerwerb rechtlich absichern möchte, sollte eine andere Rechtsform wählen, da die 25.000€ Stammkapital eine nicht rentable Investition wären. Wer ein potenziell riskantes Unternehmen auf rechtlich unsicherem Raum plant, sollte die Summe in die eigene Absicherung investieren. Auch in umkämpften Branchen, wo gerne mit Abmahnungen gearbeitet wird, kann die Gründung einer GmbH sinnvoll sein, um der Privatinsolvenz vorzubeugen. Definitiv sinnvoll ist diese Rechtsform auch, wenn man über erhebliches Privatvermögen verfügt, das man schützen möchte. Aber nicht nur zur Absicherung nutzt man eine GmbH. Aufgrund des hohen Stammkapitals und der strengen Auflagen von Finanzamt und Gesetzgeber arbeiten Banken gerne mit dieser Rechtsform zusammen. Kredite bekommt man deshalb oft schneller, günstiger, langfristiger und höher als mit einer anderen Gesellschaftsform. Daher ist ihre Gründung gerade im Hightech-Bereich oft die einzige Wahl, da hohe Investitionen von Banken notwendig sind, um erfolgreich sein zu können.

Was sind Alternativen?

Zunächst muss man sich die Frage stellen, welche Bedingungen die eigene Rechtsform erfüllen muss. Rechtssicherheit zwischen den Geschäftspartnern kann man mit einem einfachen GbR-Vertrag erreichen, der für wenige hundert Euro zu haben ist. Möchte man lediglich Kapital von anderen Gesellschaftern einsammeln, kann die Gründung einer KG sinnvoller sein. Wenn es um die Beschränkung der Haftung geht, ist eine UG die einzig sinnvolle Alternative. Zwar wäre auch eine AG möglich, doch die Auflagen an diese sind um ein vielfaches höher als die an eine GmbH. Das zeigt sich schon im verlangten Stammkapital: Für die Gründung einer AG müssen mindestens 50.000€ eingezahlt werden. Bei einer UG, oder „Mini-GmbH“, dagegen reicht bereits ein einziger Euro als Stammkapital – zumindest in der Theorie. In der Praxis muss die junge Firma Gründungskosten tragen, weshalb zumindest einige hundert Euro Stammkapital eingezahlt werden sollten. Die Bezeichnung als „Mini-GmbH“ trägt die UG zurecht: Sie hat exakt dieselben und Pflichten wie eine vollwertige GmbH mit zwei Unterschieden. Der erste Unterschied ist offensichtlich die Höhe des Stammkapitals und auch der zweite hat mit diesem zu tun: Eine UG ist gesetzlich verpflichtet, 25% ihres Jahresgewinns in ihr Stammkapital zu überführen und es so sukzessive zu erhöhen. Sobald das Stammkapital 25.000€ beträgt, kann die Firma durch einen einfachen Gesellschafterbeschluss in eine normale GmbH umgewandelt werden.

Autor: Redaktion

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