Auch wenn im Grundgesetz das Recht auf Bildung verankert ist, ist der Bildungsweg sehr häufig, immer noch eine Frage des Geldes. Glücklicherweise steuern sowohl die Berufskammern mit veränderten Ausbildungswegen, wie auch das Qualifizierungschancengesetz mit zahlreichen Fördermöglichkeiten dagegen und erlauben auch bei kleinem Budget, sich beruflich weiterbilden zu können.
Wer kann fördern?
Fördermittel können von Arbeitgeber, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenkasse, Banken und aus angesparten vermögenswirksamen Leistungen kommen. Auch Bund und Länder gewähren Zuschüsse für Weiterbildungen, wie die Bildungsprämie oder Bafög. Allerdings unterscheiden sich die Modalitäten und Angebote und müssen für das jeweilige Bundesland entsprechend recherchiert werden.
Arbeitnehmer können sich an den Arbeitgeber wenden, wenn sie den Wunsch haben, sich beruflich weiter zu bilden. Denn auch Unternehmen können Fördermittel für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter beantragen. Bekannt ist inzwischen, dass dies vor allem in Zeiten der Kurzarbeit möglich ist, doch auch außerhalb solcher arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind Förderungen möglich. Ist der Arbeitgeber hier nicht offen oder nicht ausreichend informiert, sind die Bildungsanbieter in der Regel bereit, den Unternehmen die Informationen zu geben und bei außerordentlich gutem Service, sogar die Anträge mit auszufüllen. Grundsätzlich sind Arbeitgeber durchaus daran interessiert, ihre Angestellten zu qualifizieren und die Anbieter von Weiterbildungen haben ein umfassendes Serviceangebot, um Kunden zu generieren.
Die KfW Bank kann einen Bildungskredit gewähren, für diesen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Auf die wird später noch eingegangen.
Förderangebote durch Arbeitsagentur, Jobcenter und Rentenkassen richten sich überwiegend an Arbeitsuchende oder Personen, die aufgrund von längerer Krankheit nicht mehr im alten Beruf arbeiten können. Doch eine bestehende Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit ist nicht Bedingung für den Antrag. Denn grundsätzlich sollen solche Förderungen auch den Eintritt in die Arbeitslosigkeit abwenden. Wird also ausreichend begründet, dass der bestehende Arbeitsplatz aufgrund fehlender Kenntnisse oder Gesundheit akut in Gefahr ist, kann hier durchaus auch ein positiver Bescheid auf den Antrag erfolgen.
Zu guter Letzt kann auch das Finanzamt eine Weiterbildung fördern. Zwar greifen die Steuerermäßigungen für Weiterbildung immer erst im Nachhinein und natürlich nur, wenn die Steuerlast überhaupt so hoch ist, dass Erstattungen möglich sind, doch wenn die Wunschweiterbildung nicht gefördert wird, ist diese Option immerhin eine Möglichkeit der Kostenminimierung.
Was wird gefördert?
Welche Maßnahmen konkret gefördert werden, richtet sich vor allem nach den Vorgaben der Stelle, die eine Förderung auszahlt oder Gutscheine ausstellt. Sind Institutionen wie Arbeitsagentur oder Rentenkassen im Boot, müssen die Maßnahmen in der Regel AZAV zertifiziert sein. Ob die Kurse als Präsenzangebote, Fernstudium oder Online Weiterbildung stattfindet, spielt hierbei eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist, dass die Bildungsmaßnahme die beruflichen Chancen verbessert und idealerweise dazu verhilft, dauerhaft im sogenannten ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Inhaltlich sollten die Themen zum Berufsziel passen, allerdings können auch komplette Umschulungen gefördert werden oder mittels der Bildungsprämie auch Kurse aus dem Programm der Volkshochschulen, die mit beruflicher Bildung oder Sprachkompetenz zu tun haben. Übrigens bieten insbesondere die Volkshochschulen für Kurse, die nicht durch die Bildungsprämie gefördert werden können, häufig Sondertarife für spezielle Kundengruppen (Arbeitsuchende, Rentner, Schwerbehinderte etc.) an.
Förderungen und Zugangsvoraussetzungen
Für die Erlangung komplett neuer beruflicher Qualifikationen von bestimmten Zertifikaten bis zum Berufsabschluss, sind folgende Optionen gegeben.
- Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte & Menschen ohne Berufsabschluss, sogenannte Geringqualifizierte. Erhältlich ist der Bildungsgutschein bei Arbeitsagentur oder Jobcenter. Er ist zeitlich und gelegentlich auch regional begrenzt. Maßnahmen müssen hier zwingend entsprechend zertifiziert und zugelassen sein.
- Bildungsprämie soll Menschen mit geringem Einkommen bei der beruflichen Weiterbildung unterstützen. Hier gibt es verschiedene Auszahlungsmodelle. Für die Gewährung der Bildungsprämie muss ein Arbeitsverhältnis mit mindestens 15 Stunden in der Woche nachgewiesen werden. Es gibt einen Grenzbetrag beim zu versteuernden Einkommen von 20000 Euro pro steuerrelevanter Person.
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird an Arbeitslose von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ausgegeben. Eine Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung des zuständigen Sachbearbeiters. Angebote die hiermit gefördert werden, sollen neue berufliche Kenntnisse vermitteln, bestehende vertiefen oder aktualisieren und die Bewerbungskompetenzen optimieren.
- Bildungsscheck – ein Angebot in NRW für Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Unternehmer. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Angebote. Genaue Informationen hierzu können hier eingeholt werden.
- WeGebAU Förderung ist ein Angebot an Unternehmen, die im Qualifizierungschancengesetz geregelt ist.
Um auf der Karriereleiter weiter voran zu kommen, gibt es diese konkreten Fördermöglichkeiten:
- Aufstiegs-BAföG früher auch Meister-BAföG genannt – richtet sich an Berufstätige die bereits Qualifikationen nachweisen (abgeschlossene kaufmännische oder technische Berufsausbildungen. In Ausnahmefällen kann dies auch Studienabsolventen oder -abbrechern gewährt werden. Dies BAföG beinhaltet teilweise Zuschüsse von staatlicher Seite, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
- Aufstiegsstipendium – wird nur an junge Personen gezahlt, die eine besondere Begabung oder Leistungsfähigkeit nachweisen. Diese Zugangsvoraussetzung wird in einem Auswahlverfahren festgestellt. Das Aufstiegsstipendium muss nicht zurückgezahlt werden und soll vor allem den Menschen die berufliche Entfaltung ermöglichen, die besondere Fähigkeiten haben, aber aus finanziellen Gründen nicht studieren könnten.
- Weiterbildungsstipendium – für bis zu 24 Jährige, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Bei Leistung von Freiwilligendiensten oder Elternzeit gilt die Altersgrenze von 27 Jahren. Es kann sowohl an Berufstätige wie auch Arbeitslose ausgezahlt werden.
Die passende Weiterbildung finden
Der Seminarmarkt ist stark im Wandel. Nicht nur thematisch gibt es dort immer wieder neue Angebote, auch die Form der Seminare wird durch die Digitalisierung abwechslungsreicher und moderner. Wer seinen eigenen Lerntypen kennt, kann im Kursnet der Arbeitsagentur oder bei privaten Anbietern leicht seine geeignete Weiterbildung finden. Ob die dann im Fernstudium absolviert wird oder in täglichen Präsenzkursen, tagsüber in Vollzeit oder berufsbegleitend abends und an den Wochenende, kann entsprechend auf Lerntyp und Lebenssituation angepasst werden. Wichtig ist, sich vor Beginn der Fortbildung darüber zu informieren, welche Wertigkeit der Abschluss des Seminars hat. Für verschiedene berufliche Tätigkeiten gibt es feste Vorgaben. Erfüllt das Zertifikat diese am Ende nicht, kann die angestrebte Arbeit nicht aufgenommen werden. Ein Beispiel hierfür ist die Arbeit in der Betreuung von Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in der Alltagsbewältigung. Der GKV hat hier ganz strikt reguliert, welche Ausbildungsinhalte zu vermitteln sind, damit Seniorenheime, Pflegeeinrichtungen für Demente oder Wohngruppen für psychisch Erkrankte die Lohnkosten von der Pflegekasse bezuschusst bekommen.
Wer grundsätzlich den Wunsch hat, sich weiterzubilden, aber nicht genau weiß, in welche Richtung er gehen möchte, kann in einem Beratungsgespräch bei einem Bildungsanbieter passende Angebote vorgestellt bekommen und ggf. sogar Berufsinteressentests absolvieren.
Autor: Redaktion