Ausgleichsleistungen für verpasste Anschlussflüge
Avelino Calvar Martinez

Wenn Sie häufig auf Reisen sind, haben Sie möglicherweise bereits diesen Albtraum erlebt: Der erste Flug startet mit Verspätung oder wird sogar gestrichen, und Sie verpassen dadurch Ihren Anschlussflug. Was sollten Sie in solch einer Situation tun? Hier erfahren Sie, wie Sie in einem solchen Fall eine mögliche Ausgleichszahlung von bis zu 600€ erhalten können.

Berechtigung zur Ausgleichszahlung in diesen Fällen

Falls Sie aufgrund einer Verzögerung Ihres ersten Fluges Ihren Anschlussflug verpassen und aus diesem Grund eine Entschädigung von der Fluggesellschaft einfordern möchten, müssen beide Flüge Teil derselben Buchung sein. Es ist durchaus möglich, dass die Flüge von unterschiedlichen Fluggesellschaften durchgeführt werden. Sollten Sie den ersten Flug und den Anschlussflug separat gebucht haben, ist die Fluggesellschaft nicht zur Zahlung verpflichtet.

Weiterhin ist es von Bedeutung, dass Ihre Reise von einem Flughafen innerhalb eines EU-Staates startet oder dass der Veranstalter eine europäische Fluggesellschaft ist, wenn Sie aus einem nicht-europäischen Land einreisen.

Wenn Sie Ihr Ziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreichen, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Dabei spielt die Verspätung des ersten Fluges keine Rolle. Es ist jedoch Voraussetzung, dass die Verzögerung des ersten Fluges es praktisch unmöglich gemacht hat, den Anschlussflug zu erreichen.

Höhe der Ausgleichszahlung

Die Gesamtlänge Ihrer Reise bestimmt die Höhe der möglichen Ausgleichszahlung. Bei Langstreckenflügen können Sie eine Ausgleichszahlung von 600€ erwarten. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Flug von München nach Frankfurt verspätet war und dadurch der Flug von Frankfurt nach Los Angeles verpasst wurde.

Für Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km steht Ihnen eine Ausgleichszahlung von immerhin 400€ zu. Bei kurzen Flügen können Sie eine Entschädigung von 250€ verlangen.

Zusätzliche Verpflichtungen der Fluggesellschaft

Neben der Ausgleichszahlung ist die Fluggesellschaft bei einer Verzögerung von mindestens zwei Stunden verpflichtet, angemessene Betreuungsleistungen für die Passagier:innenanzubieten. Dies beinhaltet die Bereitstellung von Verpflegung. Bei einer Verspätung von über fünf Stunden ergeben sich weitere Ansprüche.

Es kann vorkommen, dass Sie den Anschlussflug nicht mehr antreten möchten, zum Beispiel aufgrund eines bereits verpassten wichtigen Termins. In diesem Fall können Sie den Anschlussflug stornieren und eine Rückerstattung des Ticketpreises beantragen. Außerdem haben Sie Anspruch auf die Beförderung zum Abflugort.

Es ist jedoch oft nicht möglich, noch am selben Tag Ihre Reise fortzusetzen. Wenn dies der Fall ist, muss die Fluggesellschaft für die Unterkunft in einem Hotel und für Mahlzeiten aufkommen. Normalerweise organisiert die Fluggesellschaft dies, einschließlich des Transports zum Hotel und zurück zum Flughafen, sodass für die Passagier:innen keine zusätzlichen Kosten entstehen. In manchen Fällen muss der Passagier diese Kosten selbst tragen. Es ist ratsam, sämtliche Belege aufzubewahren und zur Erstattung einzureichen.

Sie sollten die Fluggesellschaft kontaktieren, die für die Verzögerung verantwortlich ist. Diese ist dazu verpflichtet, Ihnen einen Ersatzflug zu organisieren. Es besteht auch die Möglichkeit einer Rückerstattung des Tickets, sodass Sie selbst einen neuen Flug buchen können.

Autor: Redaktion

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