Damit Mitarbeiter stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind und moderne Tools sinnvoll einsetzen können, bedarf es entsprechender Weiterbildungen. Doch nicht alle finanziellen Aufwendungen für Weiterbildungen können steuerlich geltend gemacht werden. Daher erklären wir in diesem Artikel, welche im Zusammenhang mit Weiterbildungen anfallenden Kosten vom Finanzamt akzeptiert und somit von der Steuer abgesetzt werden können.
Grundsätzliches über die steuerliche Geltendmachung von Weiterbildungskosten
Grundsätzlich gilt, dass im Rahmen von Weiterbildungen anfallende Ausgaben in den meisten Fällen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Finanzämter zeigen sich hier in der Regel großzügig, sodass im Zusammenhang mit einer Weiterbildung stehende Ausgabeposten als Werbungskosten anerkannt werden. Grund hierfür ist, dass es sich um Ausgaben handelt, die der beruflichen Zukunft dienen. Dementsprechend können unter anderem die folgenden Kostenblöcke von der Steuer abgesetzt werden:
- Ausgaben für den Besuch von Kongressen
- Kosten für die Teilnahme an Fachseminaren
- Ausgaben im Zusammenhang mit Fachtagungen
Wichtig ist, dass die Ausgaben für die jeweilige Weiterbildung im Kontext der beruflichen Weiterentwicklung stehen. Dementsprechend kann eine Fortbildung im ausgeübten Beruf über Spezialkurse ohne Probleme von der Steuer abgesetzt werden. Auch Umschulungen sowie eine weitere Ausbildung nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung werden anerkannt. Die Kosten für ein Studium lassen sich ebenfalls von der Steuer absetzen, auch wenn die Einschreibung nach einer abgeschossenen Berufsausbildung erfolgt. Das gilt ebenso für ein Aufbau- oder Zweitstudium, da auch in diesem Fall das Finanzamt die Einreichung von relevanten Ausgabeposten akzeptiert.
Diese Kosten können von der Steuer abgesetzt werden
In der Regel lassen sich die meisten durch die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme entstehenden Kosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das zuständige Finanzamt die jeweilige Weiterbildung als relevant für den Beruf ansieht. Dementsprechend zählen die folgenden Ausgabeposten zu den Aufwendungen, die steuerlich abgesetzt werden können:
- Ausgaben für Arbeitsmaterialien
- Kosten für den Kauf von Fachliteratur
- Gebühren für die Teilnahme an einem Seminar oder Studium
- Ausgaben für eine Umschulung
- Aufwendungen für die Reise, wie Fahrt und Übernachtung
- Verpflegungspauschale
Damit die Weiterbildungskosten auch tatsächlich von der Steuer abgesetzt werden können, muss das Finanzamt diese als durch den Beruf veranlasst anerkennen. Damit es zu keinen Komplikationen kommt, sollten die Lehrgangsunterlagen sowie das Fortbildungsprogramm sorgfältig aufbewahrt werden, sodass diese bei Bedarf als Nachweis genutzt werden können. Hilfreich ist außerdem eine Bescheinigung des Arbeitgebers darüber, dass die Fortbildungsmaßnahme für den ausgeübten Beruf erforderlich ist.
Absetzung der Fahrtkosten
Oftmals stellt sich die Frage, ob auch die Fahrtkosten zur jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme steuerlich abgesetzt werden können. Grundsätzlich gilt, dass die Fahrtkosten geltend gemacht werden können, und zwar in voller Höhe. Hierfür dürfen die tatsächlich angefallenen Kosten angesetzt werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, pro gefahrenen Kilometer eine Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen in Höhe von 30 Cent geltend zu machen. Somit lassen sich nicht nur die Ausgaben für das Seminar absetzen, sondern auch für die Hin- und Rückfahrt.
Steuerliche Geltendmachung von Sprachkursen
Es kommt vor, dass die Teilnahme an speziellen Sprachkursen erforderlich ist, um einen bestimmten Beruf auszuüben. In diesem Fall dürfen sowohl die Gebühren für den Kurs als auch die Ausgaben für Kursunterlagen steuerlich abgesetzt werden. Allerdings gilt dies nur für den Fall, dass der Kurs tatsächlich auf die besonderen beruflichen Anforderungen zugeschnitten ist. Handelt es sich um einen Grundkurs in einer Fremdsprache, lässt sich dieser nur dann von der Steuer absetzen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die jeweilige Fremdsprache für die Ausübung des Berufs benötigt wird und Grundkenntnisse hierfür genügen.
Tipp: Sofern der Sprachkurs in der Nähe des Wohnorts abgehalten wird, dürfen auch die anfallenden Reisekosten steuerlich geltend gemacht werden.
Besonderheiten eines Sprachkurses im Ausland
Für den Fall, dass der Sprachkurs im Ausland abgehalten wird, können unter Umständen nicht alle anfallenden Kosten abgesetzt werden. Grund hierfür ist, dass das Finanzamt von einer privaten Mitveranlassung ausgeht, sofern neben der Teilnahme am Sprachkurs viel Zeit zur Verfügung steht, um privaten Aktivitäten nachzugehen. Dies führt dazu, dass nur ein Teil der Kosten steuerlich geltend gemacht werden kann. Dabei erfolgt die Aufteilung der Ausgaben, zu denen neben den Übernachtungskosten auch die Aufwendungen für die An- und Abreise zählen, basierend auf Zeitanteilen. Dementsprechend ist das Führen eines Tagebuchs zu empfehlen, in welchem genau festgehalten wird, welche Tätigkeiten während eines fiktiven Acht-Stunden-Tages durchgeführt wurden. Beträgt die Dauer des Sprachkurses sechs Stunden und zwei weitere Stunden können für freizeitliche Aktivitäten genutzt werden, dürfen die Kosten zu sechs Achteln abgezogen werden.
Steuerliche Absetzbarkeit von Fachtagungen und Kongressen
Grundsätzlich gilt, dass die im Zusammenhang mit Kongressen und Fachtagungen entstehenden Kosten von der Steuer abgesetzt werden dürfen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Teilnahme hauptsächlich aufgrund der beruflichen Relevanz erfolgt. Ein voller Abzug der anfallenden Reisekosten ist nur dann möglich, wenn folgende Aktivitäten nahezu ausgeschlossen sind:
- Durchführung privater Aktivitäten zur Bildung oder zur Erholung
- Abhaltung eines touristischen oder geselligen Programms
- Mitnahme von Angehörigen
Sollten diese Punkte nicht ausgeschlossen sein, dürfen die Reisekosten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Der steuerliche Abzug der direkten Tagungskosten, zu denen unter anderem Ausgaben für Material und die Tagungsgebühr zählen, ist allerdings immer noch möglich.
Tipp: Damit sämtliche Kosten abgesetzt werden können, sollte es ein umfangreiches und strikt geplantes Veranstaltungsprogramm geben, das als Nachweis dient.
Autor: Redaktion