Durch den Einsatz von elektrischen Geräten und Anlagen sowie dem Umgang mit Elektrizität kann es am Arbeitsplatz zu schweren Unfällen, mitunter auch zu tödlichen Verletzungen kommen. Unternehmen sind daher verpflichtet, für die Arbeitssicherheit der Beschäftigten zu sorgen. Zur regelmäßigen Prüfung gehört auch die Elektroprüfung nach DGUV V3, die den sicheren Betrieb von elektrischen Anlagen, Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln prüft. Mit der Prüfung sollen Gefahren frühzeitig erkannt und vermieden werden.
Seit Juni 2015 ist auch eine neue Betriebssicherheitsverordnung gültig. Diese erfordert für Unternehmen eine Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen. Eine rechtssichere Prüfung erbringt die Langguth GmbH. Weiterbildungsmarkt.net hat sich die DGUV V3 Prüfungen der Langguth GmbH genauer angesehen.
Was regelt die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 beinhaltet Durchführungsanweisungen und Unfallverhütungsvorschriften und bezieht sich auf elektronische Anlagen und Betriebsmittel, als auch auf nichtelektronische Tätigkeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.
Die Vorschrift regelt, dass es die Aufgabe des Unternehmers ist, die elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Gefahr für beteiligte oder unbeteiligte Personen besteht.
Bei der Prüfung durch eine geeignete Elektrofachkraft oder eine externe Elektrofirma werden u.a. die aktiven Teile elektrischer Betriebsmittel auf ihre Spannung, Frequenz und Verwendungsart überprüft. Dabei wird sichergestellt, dass eine Isolierung vorhanden ist und es wird geprüft, ob ein direktes Berühren sichergestellt werden kann, falls dieses erforderlich ist.
Prüfung ortsveränderlicher Geräte
Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte sowie die Prüfung der eingesetzten elektrischen Betriebsmittel stellt für Unternehmen ein gutes Sicherheitsinstrument dar. Bei der Prüfung werden die elektrischen Geräte gegen einen elektrischen Schlag geprüft und in weiterer Folge werden auch die Schutzleiterverbindungen evaluiert. Damit alles ordnungsgemäß funktionsfähig ist, wird auch der Zustand der Isolierungen überprüft und der Isolierwiderstand gemessen. Im Zuge der Elektroprüfung wird auch der Schutzleiterstrom und der Berührungsstrom gemessen. Wenn alle Werte in Ordnung sind, erfolgt eine Aufschriften-Kontrolle und Durchführung der nötigen Dokumentation.
Was besagt die DGUV A3?
Die DGUV A3 ist eine Vorschrift zur Unfallverhütung und betrifft daher jeden Unternehmer, jede öffentliche Einrichtung und jeden Beschäftigten. Diese Verordnung zur Sicherstellung der Arbeitnehmersicherheit ist autonomes Recht und geht von den Berufsgenossenschaften aus, die in Deutschland die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Die DGUV regelt wesentliche Aspekte für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die DGUV Vorschrift 3 bezieht sich dabei hauptsächlich auf die Überprüfung von Elektrogeräten, die in den Betrieben im Einsatz sind.
Der Vorteil der regelmäßigen Prüfung ist einerseits die Vermeidung von Betriebsunfällen. Außerdem gilt die Prüfung als Versicherungsnachweis im Falle eines Unfalls.
Eine Prüfung von Elektrogeräten muss immer vor der Inbetriebnahme durch eine zertifizierte Elektrofachkraft bzw. eine externe Elektrofirma durchgeführt werden.
Was ist eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?
Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zählen u.a. Computer, Drucker, Staubsauer, Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Bügeleisen, also alle Geräte, die in den Stromkreislauf eingebunden sind und leicht bewegt werden können. Für Unternehmen ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vorgeschrieben, um die Sicherheit für Mitarbeiter zu erhöhen. Defekte bei den Geräten können damit frühzeitig erkannt werden und damit Garantie- und Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Prüfung ist vor allem dann wichtig, wenn es zu Unfällen mit elektrischen Geräten kommt. Der Nachweis der Prüfung mit einem gültigen Prüfungsprotokoll dient daher dem Nachweis für die Versicherung. Kann kein gültiges Prüfungsprotokoll vorgelegt werden, haftet der Betrieb selber für den entstandenen Schaden und die möglichen Ansprüche von Dritten, was für Unternehmen zu einem nicht kalkulierbaren Risiko werden kann.
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Autor: Redaktion
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