Die Zahlen sind alarmierend: Forschern zufolge werden 15 % aller Österreicher zumindest einmal in ihrem Leben ein Stalking-Opfer. Die ständige und ungewollte Kontaktaufnahme wird besonders häufig von ehemaligen Partnern ausgeübt, Singles sind demzufolge auch besonders häufig betroffen. In den allermeisten Fällen stammt der Stalker zumindest aus dem Bekanntenkreis, nur selten sind vollkommen unbekannte die Täter. In der Vergangenheit war das Recht oft wenig hilfreich, wenn vor Stalking geschützt werden sollte. Diverse Gesetzesverschärfungen führen allerdings dazu, dass die Täter heute einfacher zu bestrafen sind. Der Gang vor Gericht führt allerdings zunächst einmal zu Kosten beim Opfer, die diese nicht immer auch problemlos tragen kann. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob die Vereinbarung einer Anti-Stalking-Versicherung eine sinnvolle Maßnahme ist.
Anti-Stalking-Versicherung als Baustein der Rechtsschutzversicherung
Eine Anti-Stalking-Versicherung wird nicht als einzelne Versicherung angeboten, sondern ist bei verschiedenen Versicherern als Baustein der Rechtsschutzversicherung erhältlich. Versicherer haben eine Vielzahl unterschiedlicher Bausteine im Programm, die ganz unterschiedliche Lebensbereiche abdeckt – so kann logischerweise auf eine Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung verzichtet werden, wenn überhaupt gar kein Fahrzeug bewegt wird. Ist es aber deshalb auch gleich ratsam, die eigene Police auf diese Weise zu ergänzen?
Experten raten Erweiterung der Police an
Fachleute raten die Anti-Stalking-Versicherung durchaus an – und dies hat nachvollziehbare Gründe: Erfahrungen haben gezeigt, dass das Stalking sich im weiteren Verlauf verschlimmert und sogar gefährlich werden kann, weil sich der Stalker immer weiter in das Nachstellen seines Opfers hereinsteigert. Aus diesem Grund sollten bereits frühzeitig Schritte eingeleitet werden, die dem Stalking entgegenwirken – und hier sind rechtliche Schritte die erste Wahl. Wenn die eigene Rechtsschutzversicherung taten wie Stalking aber nicht mit abdeckt, werden von Ihnen als Opfer allerdings häufig keine Schritte eingeleitet, weil Sie davon ausgehen, das Problem noch schnell selbst lösen zu können. Die entstehenden Kosten durch einen Anwalt und eine möglicherweise folgende Gerichtsverhandlung führen weiterhin dazu, dass eine Anzeige des Täters in dieser Anfangsphase häufig ausbleibt. Ganz unbegründet ist dieses Verhalten bei einer fehlenden Rechtsschutzversicherung natürlich nicht, einen Streit vor Gericht kann schnell mit mehreren 1000 Euro zu Buche schlagen. Problematisch ist nämlich insbesondere hier, dass Stalking unter Umständen nur schwierig nachzuweisen ist.
Rechtschutzversicherung frühzeitig abschließen
Auch bei der Frage, wie mit dem Täter umgegangen werden sollte, ist der juristische Weg häufig der beste: Stalkern ist es daran gelegen, in Kontakt mit den Opfern zu treten – auch in negativer Weise. Findet die Kommunikation über Anwälte statt, wird dieses Ziel nicht erreicht – und die Chancen, dass der Stalker sein Verhalten ändert stehen vergleichsweise höher. Vor dem Abschluss der Versicherung sollte in jedem Fall ein umfangreicher Preisvergleich stattfinden. Für dieselben Leistungen werden häufig sehr unterschiedliche Prämien berechnet; zudem sollten auch die Leistungen gegenübergestellt werden: welche Schadenssumme ist versichert? Wo sind beispielsweise Abstriche in Kauf zu nehmen? Eine Rechtsschutzversicherung muss häufig Leistungen im Bereich des Mietrechtes erbringen; wenn Sie selbst Wohneigentum besitzen, lässt sich darauf natürlich verzichten. Eine Sache ist allerdings ebenso anzuraten: Schließen Sie die Rechtsschutzversicherung mit dem Anti-Stalking-Schutz rechtzeitig ab, denn es werden nur Leistungen erbracht, wenn das Stalking nach dem Abschluss der Versicherung seinen Anfang nahm.
Autor: Redaktion