Pflegekräften, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können oder wollen, stehen mit der Pflegereform neue Berufswege offen. Im Interview mit Weiterbildungmarkt.at zeigt Elisabeth Busche vom FORUM Berufsbildung die neuen beruflichen Möglichkeiten und deren Qualifikationsanforderungen auf.
Weiterbildungsmarkt.at: Welche Berufe stehen Personen mit Fachqualifikation im Bereich Pflege und jahrelanger praktischer Erfahrung noch zur Verfügung?
Elisabeth Busche: Viele Pflegefachkräfte können ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben oder wollen sich beruflich weiterentwickeln. Diesen Fachkräften stehen – auch dank der Pflegereform – neue Berufswege offen z.B. in der Beratung von Angehörigen, ehrenamtlich Pflegenden und Pflegebedürftigen oder gutachterliche Tätigkeiten, um Leistungsansprüche zu definieren oder Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen vorzunehmen. Bei FORUM Berufsbildung werden derzeit drei berufliche Qualifikationen angeboten:
Die Pflegeberatung §45 SGB XI ermöglicht die Beratung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen und trägt so zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege bei. Auch das Überleitungsmanagement vom Krankenhaus in die häusliche Umgebung ist Aufgabe der Pflegeberatung nach § 45. Das ist vor allem für ambulante Pflegedienste interessant. Wer die Pflege nicht ganz verlassen, sondern sein Wissen weitergeben möchte, macht sich durch diese Qualifikation für Arbeitgeber besonders attraktiv.
Pflegeberater nach §7a SBG XI: Die Pflegeversicherung unterstützt die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen durch eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung. Sie vermitteln zwischen den einzelnen Akteuren und sorgen dafür, dass der Patient die notwendige Versorgung bekommt, um möglichst lange in der häuslichen Umgebung verbleiben zu können.
Deshalb werden in Einrichtungen z.B. in Pflegestützpunkten, bei Pflegekassen oder in Krankenhäusern Pflegeberater/innen besonders benötigt.
Pflegesachverständige verlassen die aktive Pflege und nehmen eine übergeordnete Rolle ein. Sie erstellen Gutachten, in denen der Pflegegrad eines Patienten und der damit verbundene Leistungsanspruch definiert wird. Nicht selten werden ihre Gutachten vor Gericht zu Rate gezogen.
Eine weitere Aufgabe für Sachverständige ist die Qualitätsprüfung in Pflegeeinrichtungen nach den zu Grunde liegenden Anforderungen.
Weiterbildungsmarkt.at: Welche Zusatzqualifikationen sowie Aus- und Weiterbildungen wären für Personen, die ihren erlernten Beruf in der Pflege nicht mehr ausüben können noch sinnvoll?
Elisabeth Busche: Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, dem hilft oftmals ein Seitenwechsel weiter: weg vom Patienten und rein in die Beratung, Organisation oder Verwaltung. Moderne Qualifikationen wie Case Management können hier beruflich neue Perspektiven bringen. Einen neuen Berufsabschluss erwirbt man mit der Ausbildung zum/zur Gesundheitskaufmann/frau. Gesundheitskaufleute können in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden. Gesundheitskaufleute, die vorher in einem Pflegeberuf gearbeitet haben, sind für Arbeitgeber besonders interessant. Nach dieser Umschulung besteht dann noch die Möglichkeit sich durch die Weiterbildung zum/zur Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen für das mittlere Management zu qualifizieren.
Weiterbildungsmarkt.at: Welche Aus-und Weiterbildungen bieten Sie dafür an?
Elisabeth Busche: FORUM Berufsbildung bietet die Weiterbildungen Pflegeberatung §45 SBG XI, Pflegeberater §7a SGB XI und Pflegesachverständiger als Fernlehrgänge sowie die Umschulung zum/zur Gesundheitskaufmann/frau sowie die berufsbegleitende Weiterbildung Fachwirt/in für Sozial- und Gesundheitswesen an.
Bei der Entwicklung der Fernlehrgänge haben wir auf die Berufssituationen von Pflegefachkräften besondere Rücksicht genommen:
So kann man mit einem Fernlehrgang orts- und zeitunabhängig lernen. Die Weiterbildung passt sich sozusagen dem Dienstplan an. Außerdem können alle drei Lehrgänge in Voll- oder Teilzeit absolviert werden. Zudem sind alle Fernlehrgänge modular aufgebaut. Man kann sich also auch Schritt für Schritt weiterbilden, falls ein Lehrgang über ein Jahr zu umfangreich sein sollte.
Weiterbildungsmarkt.at: Was vermitteln Sie in diesen Aus-und Weiterbildungen?
Elisabeth Busche: In den Fernlehrgängen zur Pflegeberatung werden die Teilnehmer durch die Themenbereiche Pflegefachwissen, Case Management und die notwendigen Rechtskenntnisse auf die kompetente Beratung von Angehörigen und Pflegebedürftigen vorbereitet. Case Management ist ein wichtiges Verfahren für die Feststellung und Erfassung des individuellen Hilfebedarfs für den Pflegeberater nach §7a SGB XI. Daher wird dieses Thema in dieser Weiterbildung besonders vertieft.
Zukünftigen Pflegesachverständigen wird das notwendige Hintergrundwissen zur Erstellung von Gutachten, Feststellung von Pflegegraden und Sozialrecht vermittelt.
In allen drei Tätigkeiten werden besondere Fähigkeiten der Kommunikation, Gesprächsführung und Moderation im Berufsalltag gefordert. Deshalb ist es Teil der Weiterbildung oder Voraussetzung zum Erwerb der Anerkennung. Für angehende Pflegeberater bieten wir zusätzlich den Lehrbrief „Kommunikation im Gesundheitswesen“ an.
Weiterbildungsmarkt.at: Wie gut sind die Berufschancen in weiterer Folge? Was sind die Zukunftsperspektiven?
Elisabeth Busche: Die Berufsperspektiven mit diesen Abschlüssen sind ausgezeichnet. Aufgrund steigender Kosten, erhöhtem Pflegebedarf und Modernisierung des Gesundheitssystems werden diese Schnittstellen zwischen Krankenhaus, Pflegeeinrichtung, Kassen und Patient immer wichtiger für alle Seiten. Pflegefachkräfte mit diesen Zusatzqualifikationen werden deshalb zukünftig besonders gefragt sein.
Weiterbildungsmarkt.at: Vielen Dank für das Interview!
Im Interview: Elisabeth Busche betreut als Lehrgangskoordinatorin persönlich die Fernlehrgänge des FORUM Berufsbildung e.V.
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